Kundgemacht im A.Bl. vom 9. Oktober 1973, Nr. 44.
(1) In allen Bestimmungen des Sammeltextes der Gesetze über die Landesbauordnung, genehmigt mit Dekret des Präsidenten des Landesausschusses vom 23. Juni 1970, Nr. 20, in der Folge "Landesraumordnungsgesetz" genannt, wird die Bezeichnung "Landeskoordinierungsplan" durch die Bezeichnung "Landesraumordnungsplan" ersetzt, die Bezeichnungen "Generalbebauungsplan" und "Bauprogramm" werden durch die Bezeichnung "Bauleitplan der Gemeinde" ersetzt, die Bezeichnungen "Detailbebauungsplan", "Grundstücksteilungsplan" und "Erschließungsplan" werden durch die Bezeichnung "Durchführungsplan" ersetzt und die Bezeichnung "Beirat für Raumordnung" wird durch die Bezeichnung "Landesraumordnung" wird durch die Bezeichnung "Landesraumordnungskommission" ersetzt.