Kundgemacht im A.Bl. vom 10. Oktober 2006, Nr. 41.
(1) Die Grenzen zwischen den Katastralgemeinden Bozen und Zwölfmalgreien sind gemäß dem beiliegenden Lageplan Anhang A - geändert.
(2) Die durch die Änderung der Grenzen erwachsenden Änderungen der Katasterdaten und der entsprechenden Grundbuchseintragungen werden angeordnet.
(1) Die Wiederherstellung des Grundbuches in Bezug auf die betroffenen Katasterparzellen ist nicht vorzunehmen.
Dieses Dekret ist im Amtsblatt der Region kundzumachen. Jeder, dem es obliegt, ist verpflichtet, es zu befolgen und für seine Befolgung zu sorgen.
Zu löschende Parzellen der K.G. Bozen, deren Fläche Parzellen der K.G. Zwölfmalgreien zugeschrieben wird (siehe auch Mappenauszug)
Zu löschende Parzellen der K.G. Zwölfmalgreien, deren Fläche Parzellen der K.G. Bozen zugeschrieben wird (siehe auch Mappenauszug)
Lageplan