Die Gesellenprüfung für den Lehrberuf Hafner/in besteht aus 2 Teilen:
- a) einer praktischen Prüfung (Einzelarbeit, 17 Stunden)
- b) dem Fachgespräch (ca. 30 Minuten pro Kandidat)
a) Praktische Prüfung:
Die praktische Gesellenprüfung ist in mehrere arbeitstechnische Abschnitte gegliedert: Bau eines Durchheizofens in traditioneller Bauweise, Ausbau des Brennraumes, Ausbau der ersten zwei Rauchgaszüge, Setzen der Heiztüre, Abdecken des Brennraumes, Verputzen.
Die Ausführung der praktischen Arbeit muß laut der von der Prüfungskommission vorgelegten Zeichnung erfolgen.
Der Kandidat hat zur Prüfung in der vorschriftsmäßigen Arbeitskleidung zu erscheinen und das geeignete Werkzeug ( Haferwerkzeug lt. Berufsschulliste) mitzubringen.
Bewertungsschlüssel für das praktische Prüfungsbeispiel der Hafner
Bewertung:..............................................................Gewichtung
Sauberkeit am Arbeitsplatz/Gesamterscheinung.................10%
Aufmauern des Sockels/Verputzarbeiten...........................15 %
Maßhaltigkeit/Fugen ......................................................20 %
Kacheln versetzen/Klammern/Ausfüttern..........................15 %
Innenausbau..................................................................40 %
Insgesamt...................................................................100 %
Punktesystem:
10 Punkte Ausgezeichnet
09 Punkte Sehr gut
08 Punkte Gut
07 Punkte Zufriedenstellend
06 Punkte Genügend
05 Punkte Ungenügend
04 Punkte Völlig ungenügend
b) Fachgespräch
Zum Fachgespräch ist zugelassen, wer die praktische Prüfung bestanden hat. Das Fachgespräch geht von der praktischen Prüfung aus und beinhaltet Fragen vorwiegend aus den Lehrplanfächern: Werkstoffkunde, Arbeitskunde, Fachrechnen, sowie zum Bereich des Umweltschutzes, der Unfallverhütung und den allgemeinen Sicherheitsbestimmungen auf dem Bau.
Zum Fachgespräch haben die Kandidaten die schriftlichen Unterlagen der Abschlussklasse mitzubringen.
Wer die praktische Prüfung und das Fachgespräch bestanden hat, hat die Gesellenprüfung bestanden; er erhält ein Prüfungszeugnis und den Gesellenbrief. Wer das Fachgespräch nicht besteht, dem bleibt die bestandene praktische Prüfung erhalten, er braucht nur das Fachgespräch zu wiederholen.