Die Gesellenprüfung für den Lehrberuf Karosseriebauer besteht aus zwei Teilen:
- a) einer praktischen Prüfung (Höchstdauer von 16 Stunden),
- b) einem Fachgespräch (Dauer ca. 20 Minuten pro Kandidat).
a) Praktische Prüfung (Höchstdauer von 16 Stunden):
Inhalt der praktischen Gesellenprüfung ist die Ausführung folgender Arbeitsproben.
1. Ausrichten und Lackieraufbau
Innerhalb von acht Stunden sind folgende Arbeiten auszuführen, wobei pro Arbeitsabschnitt maximal 10 Punkte vergeben werden:
- - Ausrichten einer Fahrzeugtür:10 Punkte
- - Zinnauflage und/oder Spachtelauftrag: 10 Punkte
- - Schleifen: Übergang von Blech zu Lack und Spachtelschleifen: 10 Punkte
2. Neuteil fertigen
Innerhalb von acht Stunden sind folgende Arbeiten auszuführen, wobei pro Arbeitsabschnitt maximal 10 Punkte vergeben werden.
- - Anriß und Fertigung: (je nach Neuteil sind folgende Umformtechniken auszuführen: Runden, Kanten, Biegen, Formen, Wulsten, Sicken und Falzen. Wenigstens drei dieser Techniken müssen in der Übung enthalten sein: 10 Punkte
- - Warm und elektrische Verbindung, wobei die Prüfungskommission jedem Kandidaten eine der drei folgenden Verbindungstechniken zuteilt: eine Übung zu Autogenschweißen oder eine Übung zu Schutzgasschweißen oder eine Übung zu Widerstandspunktschweißen. Für diese Übung werden maximal 10 Punkte vergeben.
Die Umsetzung in die Bewertungsskala erfolgt mit Noten von 4 bis 10, wobei auch Zwischennoten vergeben werden können (z.B. 32 Punkte = Note 6,2)
Notenschlüssel
0 - 20 Punkte = Note 4
21 - 25 Punkte = Note 4,2 - 5
26 - 30 Punkte = Note 5,2 - 6
31 - 35 Punkte = Note 6,2 - 7
36 - 40 Punkte = Note 7,2 - 8
41 - 45 Punkte = Note 8,2 - 9
46 - 50 Punkte = Note 9,2 - 10
NB. Die praktische Prüfung ist bestanden wenn der Kandidat 28 Punkte erreicht.
b) Fachgespräch (Dauer ca. 20 Minuten):
Zum Fachgespräch ist zugelassen, wer die praktische Prüfung bestanden hat. Das Fachgespräch geht von der praktischen Prüfung aus und beinhaltet Fragen aus folgenden Fächern: Fachrechnen, Werkstoffkunde, Arbeitskunde, Fachzeichnen sowie zum Bereich des Umweltschutzes, der Unfallverhütungsvorschriften und Sicherheitsbestimmungen.
Fragen nach marken- oder firmenbezogenem Fachwissen sind zu vermeiden. Der Prüfungsvorsitzende sorgt für eine ruhige Prüfungsatmosphäre und achtet auf eine angemessene Verteilung der Fragen auf die verschiedenen Bereiche. Der Kommission wird empfohlen, auch Fragen aus geeigneten Fragekatalogen auszuwählen.
Zum Fachgespräch sind die Unterlagen der Abschlußklasse - Ordner und Tabellenbuch - mitzubringen. Privatisten bringen als Arbeitsunterlage ein Tabellenbuch mit.
Wer die praktische Prüfung und das Fachgespräch bestanden hat, hat die Gesellenprüfung bestanden; er erhält ein Prüfungszeugnis und den Gesellenbrief.
Wer das Fachgespräch nicht besteht, dem bleibt die bestandene praktische Prüfung erhalten, er braucht nur das Fachgespräch zu wiederholen.