Arbeitskleidung:
A) Bedienstete, welche dem Dienst im Freien zugeteilt sind:
- a) 1 dicke Windjacke mittlerer Länge - Verwendungszeit: mindestens 2 Jahre
- b) 1 dünne Windjacke - Verwendungszeit: mindestens 2 Jahre
- c) 1 Paar leichte Bergschuhe - Verwendungszeit: mindestens 1 Jahr
- d) 1 Paar schwere Bergschuhe - Verwendungszeit: mindestens 2 Jahre
- e) 1 Paar Winterhandschuhe - Verwendungszeit: mindestens 1 Jahr
- f) 1 langer Kunststoff-Regenschutz mit Kapuze - Verwendungszeit: mindestens 3 Jahre
- g) 1 Paar Stiefel - Verwendungszeit: mindestens 1 Jahr
- h) 3 Arbeitsanzüge - Verwendungszeit: mindestens 1 Jahr
Die unter den Buchstaben a) und b) vorgesehene dicke Windjacke und dünne Windjacke können für das Straßenwärterpersonal als einziges Kleidungsstück zugewiesen werden, und zwar mit ausziehbarem und getrennt tragbarem Schutzjackett.
Auf Wunsch kann auch eine Kopfbedeckung für den Sommer und für Regen zugewiesen werden.
Die Bekleidung der Straßenwärter ist orange und weist Reflexstreifen auf.
In jedem Straßenbauhof werden Kunststoffhosen für Einsätze bei Regen und spezielle Schutzanzüge zur Verfügung gestellt.
B) Bedienstete, die Arbeiten im Inneren eines Gebäudes nachgehen
- a) 3 Arbeitsanzüge oder Kittel - Verwendungszeit: mindestens 2 Jahre
Bediensteten, die sowohl im Inneren der Gebäude als auch im Freien den Dienst versehen, kann, soweit notwendig, zum Teil auch die Arbeitskleidung laut Buchstabe A) zugewiesen werden.
Bedienstete, die Diensten mit spezifischen Gefahren körperlicher Verletzungen zugeteilt sind:
außer der Bekleidung unter den Buchstaben A) und B), je nach Bedarf:
- a) 2 Paar Schutzhandschuhe - Verwendungszeit: mindestens 2 Jahre
- b) 1 Paar Sicherheitsschuhe - Verwendungszeit: mindestens 2 Jahre
- c) 1 Schutzhelm - Verwendungszeit: mindestens 2 Jahre
- d) 1 Paar Gummistiefel - Verwendungszeit: mindestens 3 Jahre