78) Gesetzesvertretendes Dekret vom 21. Jänner 2011 , Nr. 111)
Durchführungsbestimmungen zum Sonderstatut für die Region Trentino-Südtirol betreffend Änderungen zum Art. 33 des Dekretes des Präsidenten der Republik vom 15. Juli 1988, Nr. 574 in Bezug auf den Stellenvorbehalt für Bewerber im Besitz des Zweisprachigkeisnachweises sowie auf das Entfallen der Wehrpflicht bei der Einstellung des Personals der Ordnungskräfte
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