Verwaltungsgericht Bozen - Urteil Nr. 139 vom 09.05.2007
Urbanistische Planung - Technische Unterlagen - Zuständigkeit: Architekten, Ingenieure und Geometer - Baugenehmigung - teilweise Abweichung von urbanistischen Bestimmungen - Teilannullierung nur bei eigenständigen Bauteilen möglich
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