(1) Das Dekret des Landeshauptmanns vom 1. Oktober 2012, Nr. 33, „Bereich Deutsche und Ladinische Musikschule“, ist aufgehoben.
(1) Das Dekret des Präsidenten des Landesausschusses vom 2. September 1977, Nr. 40, „Durchführungsverordnung zu Artikel 11, Absatz 4, des Landesgesetzes vom 17. August 1976, Nr. 36: "Verlängerung der täglichen Besuchszeit für die Kinder an Landeskindergärten"“, ist aufgehoben.
(1) Dieses Dekret tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Region in Kraft.
Dieses Dekret ist im Amtsblatt der Region kundzumachen. Jeder, dem es obliegt, ist verpflichtet, es zu befolgen und für seine Befolgung zu sorgen.