(1) Artikel 32 Absatz 1 des Dekrets des Landeshauptmanns vom 23. August 2023, Nr. 27, erhält folgende Fassung:
„1. Die Mieterkommission genehmigt die Aktualisierung der Rangordnungen halbjährlich. Diese werden am 1. April und am 1. Oktober auf der digitalen Amtstafel des WOBI und der Gemeinde veröffentlicht.“