(1) In Artikel 9 Absatz 1 des Dekrets des Landeshauptmanns vom 13. Oktober 2017, Nr. 38, werden die Wörter „oder vom zuständigen Bereich oder von der zuständigen Abteilung“ gestrichen.
2. In Artikel 9 Absatz 2 des Dekrets des Landeshauptmanns vom 13. Oktober 2017, Nr. 38, werden die Wörter „Direktor/die zuständige Direktorin des Bereiches oder der Abteilung“ durch die Wörter „Landesdirektor/die zuständige Landesdirektorin“ ersetzt.