(1) Der Anhang C zum Dekret des Landeshauptmanns vom 25. August 2005, Nr. 39, in geltender Fassung, wird durch den Anhang C zu diesem Dekret ersetzt.
(1) Dieses Dekret tritt am 29. November 2023 in Kraft.
Dieses Dekret ist im Amtsblatt der Region kundzumachen. Jeder, dem es obliegt, ist verpflichtet es zu befolgen und für seine Befolgung zu sorgen.