(1) Wer den Vorhang einbaut, muss die Vorrichtung für die normale Bedienung, wie Schaltkasten und Hebel, Kontrollvorrichtung, Schalter und Bedienungsseile, so verbinden, dass beim Bedienen des Vorhangs der Hebel so lange gedrückt werden muss, bis der Vorhang den ganzen Weg zurückgelegt hat; das heißt, die Anlage muss mit einer automatischen Vorrichtung zur Rückführung in die Ausgangsposition ausgestattet sein.
(2) Die Seile der Gegengewichte und jene, welche den Vorhang halten, wie auch jene für den Antrieb müssen einen Sicherheitskoeffizienten von sechs (für kombinierte Zug- und Biegungsbelastung) aufweisen; alle Laufrollen, die zur Umlenkung genannter Seile dienen, wie auch die Seiltrommel der Maschine, auf der die Seile auf- und abgerollt werden, müssen den Bestimmungen über Zugseile für Aufzugsanlagen entsprechen.
(3) Zur größeren Sicherheit der Anlage müssen mindestens zwei Seile vorgesehen werden; jedes Gegengewicht des Vorhangs wird folglich von zwei Seilen gehalten und es müssen mindestens zwei Seile, die die Bewegung steuern, also Zugseile, vorhanden sein.
(4) Die Anlage muss so errichtet sein, dass die Seile auf keinen Fall überlastet werden können; hierzu ist ein Sicherheitsschalter für die Höchstbelastung anzubringen, es sei denn, dieses Ergebnis wird mit anderen Mitteln erreicht oder das angewandte System schließt die Überbelastung der Seile aus.
(5) Die Anlage muss über eine Sicherheitsvorrichtung verfügen, die die Bewegung unterbricht, sobald der Vorhang auf irgendein Hindernis stößt, sodass der Vorhang automatisch stehenbleibt, auch wenn die Person, die ihn bedient, das Hindernis nicht bemerkt. Diese Sicherheitsvorrichtung muss auch bei Rauch funktionieren.
(6) Das Absenken des Feuerschutzvorhangs muss durch Motorkraft oder durch Schwerkraft erfolgen.
(7) Wird der Feuerschutzvorhang durch Motorkraft abgesenkt, so muss die Steuerung in der Nähe der Bühnenöffnung an einem Ort angebracht werden, von dem aus das mit der Bedienung betraute Personal beobachten kann, ob der Vorhang während des Senkens auf Hindernisse trifft.
(8) Das Absenken des Feuerschutzvorhangs durch Schwerkraft muss von dem in Absatz 7 genannten Ort aus durch Ziehen an einer Reißleine möglich sein.
(9) Motorbetriebene Vorhänge müssen mit Endschaltern versehen sein.
(10) Jeder Vorhang muss über eine automatische Bremse verfügen, die sich schließt, wenn die Stromzufuhr zum Motor unterbrochen wird, und die bei Schwerkraftbewegung offenbleibt. Im letztgenannten Fall muss der Vorhang jedoch mit Gewichtsausgleichssystem und Geschwindigkeitsregler ausgestattet sein.
(11) Der Vorhang muss solide und so gebaut sein, dass Schwingungen vermieden werden; sobald er herabgelassen ist, muss der Abschluss längs des gesamten Umfangs hermetisch und feuerfest sein.
(12) Es müssen zwei Steuerpulte für den Feuerschutzvorhang und die Hilfsvorrichtungen für die Bedienung vorhanden sein: eines befindet sich auf der Hauptbühne in der Nähe des Aufenthaltsortes des Dienstpersonals der Vorbühne, das andere außerhalb der Bühne an einem von außen leicht zugänglichem Ort. Diese Steuerpulte müssen enthalten:
- die normale Steuerung für den Vorhang,
- die Steuerung für die Absenkung durch Schwerkraft,
- die Steuerung für den Sprinkler des Feuerschutzvorhangs,
- die Vorrichtung für das Öffnen der Klappen für den Rauchabzug.