(1) Nach Artikel 43 Absatz 1 des Dekrets des Landeshauptmanns vom 19. Mai 2009, Nr. 27, in geltender Fassung, wird folgender Absatz 1/bis eingefügt:
„1/bis Die Inbetriebnahme und der Betrieb von Feuerungsanlagen setzen deren ordentliche und periodische Reinigung und Überprüfung im Sinne dieses Abschnitts voraus. Der Benützer oder die Benützerin haftet selbst für Schäden, die bei eigenmächtiger Inbetriebnahme neuer oder stillgelegter Feuerungsanlagen ohne Abnahme durch den zuständigen Kaminkehrer oder die zuständige Kaminkehrerin entstehen, sowie für Schäden, die sei es durch den eigenmächtigen Betrieb als auch aufgrund der Unterlassung der ordentlichen und periodischen Reinigung und Überprüfung der Feuerungsanlagen entstehen.“
(2) Artikel 43 Absatz 2 des Dekrets des Landeshauptmanns vom 19. Mai 2009, Nr. 27, erhält folgende Fassung:
„2. Der Benützer oder die Benützerin der Feuerungsanlage muss im Sinne der Arbeitssicherheitsbestimmungen dafür Sorge tragen, dass der Zugang zum Kamin sicher ist. Er oder sie sorgt dafür, dass die Feuerungsanlage während der Reinigungsarbeiten abgedichtet wird, um das Eindringen des Rußes in die Räume zu vermeiden. Der Benützer oder die Benützerin ist verpflichtet, den Kaminkehrer oder die Kaminkehrerin über jegliche Änderung an der Feuerungsanlage und am Gebäude, welche sich auf die Funktionstüchtigkeit der Feuerungsanlage auswirken könnte, schriftlich zu unterrichten.“
(3) Artikel 43 Absatz 4 des Dekrets des Landeshauptmanns vom 19. Mai 2009, Nr. 27, erhält folgende Fassung:
„4. Jeder Benützer oder jede Benützerin einer Feuerungsanlage führt ein von der Gemeinde ausgegebenes Kehrbuch. Jede durchgeführte Überprüfungs- und Reinigungsarbeit wird vom Kaminkehrer oder von der Kaminkehrerin oder von der für die Selbstkehrung verantwortlichen Person im Kehrbuch vermerkt. Auf Verlangen muss das Kehrbuch dem Kontrollorgan vorgezeigt werden. Der Kaminkehrer oder die Kaminkehrerin vermerkt im Kehrbuch nach jeder ordentlichen und periodischen Reinigung und/oder Überprüfung die Fälligkeit der nächsten Reinigung.“