(1) In Artikel 11 Absatz 1 letzter Satz des Dekrets werden die Wörter „der Abteilung Innovation und pädagogische Forschung,“ gestrichen.
(2) Artikel 11 Absatz 2 des Dekrets erhält folgende Fassung:
„2. Die im Einvernehmen eingebrachten Dekrete und Beschlussanträge werden in Hinsicht auf ihre Rechtmäßigkeit mit dem Sichtvermerk sowohl des Direktors/der Direktorin der Abteilung 17 – Italienisches Schulamt als auch des Direktors/der Direktorin der jeweiligen Landesdirektion versehen.“.
(3) Im Vorspann des Artikels 11 Absatz 3 des Dekrets werden die Wörter „, das Landesschülerheim „Damiano Chiesa““ gestrichen.
(4) Artikel 11 Absatz 3 Buchstabe a) des Dekrets erhält folgende Fassung:
„a) 17.1 – Amt für Schulordnung und Schulprojekte,“.
(5) In Artikel 11 Absatz 3 Buchstabe d) des Dekrets wird der Punkt im deutschen Wortlaut durch ein Komma und im italienischen Wortlaut durch ein Semikolon ersetzt. Nach diesem Buchstaben d) wird der folgende Buchstabe e) hinzugefügt:
„e) 17.5 – Amt für Fortbildung und Didaktik,“
(6) Nach dem neuen Artikel 11 Absatz 3 Buchstabe e) des Dekrets, wird folgender Buchstabe f) hinzugefügt:
„f) 17.6 – Amt für Berufsbildung.“
(7) Artikel 11 Absatz 4 Buchstabe e) Ziffer 7 des Dekrets erhält folgende Fassung:
„7) Fortbildung für die Schulführungskräfte, das Inspektions- und Lehrpersonal sowie pädagogische Forschung,“.
(8) Nach Artikel 11 Absatz 4 Buchstabe e) Ziffer 7 des Dekrets wird folgende Ziffer 8 hinzugefügt:
„8) berufliche Ausbildung und Orientierung, berufliche Weiterbildung und Lehre.“.