(1) In der Tabelle B der Anlage E zum Dekret des Landeshauptmanns vom 13. Juni 1989, Nr. 11, wird nach dem Gedankenstrich „die Mitarbeiteranzahl“ folgender Gedankenstrich hinzugefügt: „jährlicher Mystery-Guest-Check mit positivem Ergebnis im Fall von 5-Sterne-Residence.“