(1) Unter Ziffer 28. der Anlage 1 zum Dekret betreffend die Abteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung erhält Ziffer 28.2. folgende Fassung:
„28.2. Amt für Gemeindeplanung
- Beratung im Planungs- und Bauwesen für die Gemeinden
- Überprüfung der Bauleitpläne, der Durchführungs- und Wiedergewinnungspläne
- Aufsicht über die Bautätigkeit
- Beratung der Baukommissionen
- Verwaltungspolizeibefugnisse”.
(2) Die Abteilung laut Ziffer 29 der Anlage A zum Landesgesetz und die Abteilung laut Ziffer 29. der Anlage 1 zum Dekret erhalten die Bezeichnung „29. Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz“ und die ersten zwei Gedankenstriche und der fünfte Gedankenstrich der Anlage A zum Landesgesetz werden wie folgt ersetzt:
- „wissenschaftlich-technische Unterstützung, Aufklärungs-, Informations-, Kontroll- und Überprüfungstätigkeit sowie Untersuchungen auf dem Gebiet des Umweltschutzes
- Sammlung, Bearbeitung und Verbreitung von Daten im Bereich Umweltschutz
- Zusammenarbeit mit in- und ausländischen Organisationen, die im Umweltschutz tätig sind“.
(3) Ziffer 29.1. der Anlage 1 zum Dekret erhält folgende Fassung:
„29.1. Amt für Umweltprüfungen
- Koordinierung der Verfahren der strategischen Umweltverträglichkeitsprüfung (SUP) für Pläne und Programme
- Koordinierung der Verfahren der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für Projekte
- Koordinierung und Ausstellung der integrierten Umweltermächtigung (IPPC-Ermächtigung für Industriebetriebe)
- Koordinierung der Dienststellenkonferenz im Umweltbereich und Abwicklung der Sammelgenehmigungsverfahren
- Beratung und Information in den Bereichen strategische Umweltprüfung, Umweltverträglichkeitsprüfung, integrierte Umweltermächtigung und Sammelgenehmigungsverfahren“.
(4) Ziffer 29.2. der Anlage 1 zum Dekret erhält folgende Fassung:
„29.2. Amt für Luft und Lärm
- Aufsicht in den Bereichen Luftqualität und Lärmschutz
- Genehmigungen, Gutachten, Bauabnahmen und Aufsicht in den Bereichen Emissionen in die Atmosphäre und Lärmschutz
- Führung des Emissionskatasters der Luftschadstoffe und Treibhausgase
- Aktualisierung der Kartographie der Gemeindepläne für die akustische Klassifizierung
- Lärmkartierung der Hauptverkehrsachsen
- Ermächtigung zur Verwendung und Lagerung von Giftgasen
- Führung des Katasters asbesthaltiger Produkte
- Beratung, Information und Sensibilisierung in den Bereichen Luftqualität, Lärmschutz und Asbest
- Verwaltungspolizeibefugnisse“.
(5) Ziffer 29.3. der Anlage 1 zum Dekret erhält folgende Fassung:
„29.3. Labor für Wasseranalysen und Chromatographie
- Probeentnahmen, Analysen, Kontrollen, Abnahmen und Gutachten in den Bereichen:
- häusliche und industrielle Abwässer, Kläranlagen, funktionelle Bauabnahmen
- Trink-, Mineralwasser und Aufbereitungsanlagen
- Oberflächen-, Grund-, Badegewässer, Schwimmbäder, Wasser zur Erzeugung von Kunstschnee
- Abfälle, Böden und Kompost
- Abfallentsorgungsanlagen
- Gewässerverschmutzung und Bodensanierungen
- Asbest und andere toxische Fasern in Bau- und Einrichtungsmaterialien
- spezielle chromatographische Analysen auf dem Gebiet der Luftqualität und im Bereich Lebensmittelsicherheit
- Studien und Entwicklung von Analysemethoden in den genannten Bereichen
- Information, Beratung und Sensibilisierung in den Bereichen Wasserqualität und Asbest
- Verwaltungspolizeibefugnisse“.
(6) Ziffer 29.4. der Anlage 1 zum Dekret erhält folgende Fassung:
„29.4. Amt für Gewässerschutz
- Genehmigungen, Gutachten, Bauabnahmen, Ermächtigungen und Überwachung im Bereich der Abwasser- und Regenwasserentsorgung, Wasserableitungen, Bergbautätigkeiten, Gruben, Torfstiche und Lagerung von verunreinigenden Stoffen
- Überwachung im Bereich der Lagerung und Ausbringung von Düngern und Pestiziden
- Führung des Abwasserkatasters
- Ausarbeitung und Anwendung der Kriterien für die Berechnung der Abwassergebühren
- Verwaltung der Finanzierungen für den Bau von Kläranlagen und Hauptkanalisationen und von Gewässerschutzmaßnahmen
- Koordinierung und Verwaltung der Umweltgelder aus dem Betrieb der großen Wasserkraftwerke
- Ausarbeitung von Richtlinien und technischen Normen
- Ausarbeitung und Verwaltung des Bewirtschaftungsplanes der Ostalpen und des Gewässerschutzplanes
- Koordinierung der Qualitätskontrolle von Oberflächengewässer und Grundwasser und entsprechende Verwaltungsmaßnahmen
- Maßnahmen im Falle von Verunreinigungen der Oberflächengewässer oder des Grundwassers
- Bereitschaftsdienst im Bereich Gewässer-schutz
- Beratung, Information und Sensibilisierung in den Bereichen Gewässerschutz und Abwasserbehandlung
- Verwaltungspolizeibefugnisse“.
(7) Ziffer 29.5. der Anlage 1 zum Dekret erhält folgende Fassung:
„29.5. Amt für Energie und Klimaschutz
- Beiträge für Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen sowie für den Klimaschutz und die Elektrifizierung in ländlichen Gebieten
- Ermächtigungen zum Bau und Betrieb von Elektroleitungen
- Erarbeitung und Verwaltung des Stromverteilungsplanes und des Masterplanes zur Modernisierung und Anpassung der Stromleitungs- und -verteilungsinfrastruktur
- Konzessionen für die Stromverteilung
- Methangas
- Monitoring der Energieproduktion
- Umsetzung des Klimaplans Energie-Südtirol-2050
- Fernwärme und Fernkühlung
- Lichtverschmutzung und Energieeinsparung
- Beratung, Information und Sensibilisierung in den Bereichen Energieeffizienz, erneuerbare Energien und Klimaschutz
- Verwaltungspolizeibefugnisse“.
(8) Ziffer 29.6. der Anlage 1 zum Dekret erhält folgende Fassung:
„29.6. Amt für Abfallwirtschaft
- Erarbeitung und Verwaltung des Landesplanes für Abfallwirtschaft
- Erarbeitung von Richtlinien und Normen für die Abfallwirtschaft und den Bodenschutz
- Finanzierungsprogramme für Entsorgungsanlagen
- Verwaltung des Abfallkatasters
- Kontrollen und Probeentnahmen über die Wiederverwertung, Lagerung und Entsorgung von Abfällen
- Maßnahmen zur Sanierung von Altlasten
- Asbest: Sanierung und Entsorgung
- Genehmigung von Projekten für Anlagen zur Verwertung bzw. Beseitigung von Abfällen
- Abnahme und Genehmigung von Anlagen zur Verwertung bzw. Beseitigung von Abfällen
- Genehmigung mobiler Anlagen zur Verwertung bzw. Beseitigung von Abfällen
- Vernichtung durch Verbrennung von Dokumenten mit sensiblen Daten
- Umsetzung der europäischen Strategie zur Kreislaufwirtschaft im Bereich der Abfallbewirtschaftung
- Beratung, Information und Sensibilisierung in den Bereichen der Abfallvermeidung und -bewirtschaftung
- Verwaltungspolizeibefugnisse“.
(9) Ziffer 29.7. der Anlage 1 zum Dekret erhält folgende Fassung:
„29.7. Labor für Lebensmittelanalysen und Produktsicherheit
- chemische Analysen im Rahmen der amtlichen Überwachung, Bescheinigungen und Gutachten für Lebensmittel, Zusatzstoffe, Lebensmittelkontaktmaterialien, Futtermittel, Agrarprodukte, Bedarfsgegenstände, Textilien, Spielwaren, Kosmetika, Tätowierfarben, verschiedene organische und anorganische Matrizen
- Information, Beratung und Sensibilisierung in den Bereichen Lebensmittel und Produktsicherheit
- Verwaltungspolizeibefugnisse“.
(10) Ziffer 29.8. der Anlage 1 zum Dekret erhält folgende Fassung:
„29.8. Labor für Luftanalysen und Strahlenschutz
- Probeentnahmen, Analysen, Kontrollen, Bewertungen und Gutachten in den Bereichen:
- ionisierende Strahlung – natürliche und künstliche Radioaktivität
- nicht ionisierende Strahlung – elektromagnetische Felder
- Betrieb des Messnetzes zur Kontrolle der Luftqualität und dazugehörendes Datenmanagement
- Emissionen von Industrie- und Abgasreinigungsanlagen
- Luftqualität in Wohn- und Arbeitsräumen
- Lärmbelastung, Vibrationen, Mikroklima und Beleuchtung
- Aktivierung des Smogalarmplans und des Radioaktivitäts-Frühwarnsystems
- Information, Beratung und Sensibilisierung der Öffentlichkeit in den Bereichen Luftqualität und Strahlenschutz
- Verwaltungspolizeibefugnisse“.
(11) Ziffer 29.9. der Anlage 1 zum Dekret erhält folgende Fassung:
„29.9. Biologisches Labor
- Mikrobiologische Analysen von Trinkwasser, Lebensmitteln, Kosmetika und Umweltproben
- Referenzlabor für lebensmittelbedingte Infektionen/Intoxikationen
- Erhebung und Beobachtung der Gewässergüte, Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustandes der Seen
- Überwachung der Badegewässer
- Pollenflugerhebung und -informationsdienst
- Pollenuntersuchungen im Honig
- Erhebung und Analyse von atmosphärischen Depositionen (Regen und Schnee)
- Untersuchung der Auswirkung von Giftstoffen auf Lebewesen
- mikroskopische Analysen von Lebens- und Futtermitteln
- Bestimmung von Tier- und Pflanzenarten
- Tigermücken-Erhebung
- Untersuchung der Auswirkungen von Schadstoffen und menschlichen Tätigkeiten auf die Umwelt
- Forschung in den angeführten Tätigkeitsbereichen
- Beratung, Information und Sensibilisierung in den Bereichen Gewässerökologie und Ökotoxikologie sowie zum Thema Tigermücke
- Verwaltungspolizeibefugnisse“.
(12) Ziffer 29.10. der Anlage 1 zum Dekret erhält folgende Fassung:
„29.10. Verwaltungsamt für Umwelt
- Verwaltungsangelegenheiten und Finanzplanung der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz
- Verträge, Zuweisungen, Aufträge, Ankäufe und Fakturierung gebührenpflichtiger Leistungen
- Betreuung von Verwaltungsstrafen und Rekursen
- Umweltzertifizierungen, Funktion als Umweltbehörde bei EU-Projekten
- Beiträge im Bereich Umweltschutz
- Beratung, Information und Sensibilisierung in rechtlichen Aspekten der Umwelt und Energie
- Verwaltungspolizeibefugnisse“.
(13) Ziffer 29.11. der Anlage 1 zum Dekret, erhält folgende Fassung:
„29.11. Amt für nachhaltige Gewässernutzung
- Erarbeitung und Verwaltung des Gesamtplanes für die Nutzung der öffentlichen Gewässer
- Konzessionen zur Ableitung von öffentlichen Gewässern
- Trinkwasser und Trinkwasserschutzgebiete
- Mineral- und Thermalwasser
- kleine, mittlere und große Ableitungen von öffentlichen Gewässern zu hydroelektrischen Zwecken
- Geothermie
- Verwaltung der verschiedenen Zinsen aus der Gewässernutzung
- Wasserbewirtschaftung und Trockenheitsmanagement
- Führung des Katasters der öffentlichen Gewässer
- Beratung, Information und Sensibilisierung im Bereich der nachhaltigen Wassernutzung
- Verwaltungspolizeibefugnisse“.