(1) Die Autonome Provinz Bozen unterstützt und stärkt das soziale Gefüge im ländlichen Raum und fördert daher die soziale Landwirtschaft, die darauf ausgerichtet ist, die sozial-ökonomische Entwicklung sowie den Verbleib der Landwirte im ländlichen Raum zu fördern und die Multifunktionalität und die Diversifizierung der Landwirtschaft im Einklang mit den Programmen für die ländliche Entwicklung der Europäischen Union voranzutreiben.
(2) Die soziale Landwirtschaft versteht sich als unterstützendes und ergänzendes Angebot zu den bestehenden Betreuungsangeboten des Landes und als gesundheitsvorsorgende oder gesundheitsfördernde Intervention für Menschen mit Hilfe von Tieren, Pflanzen und Natur mit dem Ziel, das soziale, körperliche, geistige und/oder pädagogische Wohlergehen von Menschen zu unterstützen oder zu verbessern.