(1) In der Anlage 1 zum Dekret werden bei der Generaldirektion die Benennungen und Aufgaben der Ämter der Abteilung Personal laut Buchstabe a) wie folgt ersetzt:
“4.1. Amt für Personalaufnahme
- Verwaltung der Stellenpläne
- periodische Berechnung des Proporzes
- öffentliche Wettbewerbe und Auswahl-verfahren
- Mobilität zwischen den Körperschaften, Abordnungen zur Landesverwaltung
- Rangordnungen
- Aufnahme, Änderungen der Arbeitszeit und Versetzungen
- Sommerpraktika für Schülerinnen und Schüler sowie für Studierende
- Infopoint
4.2. Amt für Verwaltungspersonal
- Rechtsstatus des Personals
- Übernahme von neuem Personal durch das Land, Abordnungen, Mobilität und Übertritte nach Außen
- Führungs- und Koordinierungsaufträge
- Arbeitszeiterfassung
- Dienstabwesenheiten
- Telearbeit
- Ermächtigungen zur Ausübung von Nebentätigkeiten
- Zusatz- und Leistungsentlohnung, Familiengeld
- rechtsmedizinische Untersuchungen zur Feststellung der Eignung für den Dienst
- Kostenerstattung bei Unfällen
4.3. Amt für Kindergarten- und Schulpersonal
Für das Verwaltungs- und Hilfspersonal der Schulen, das Lehrpersonal des Landes, das Kindergartenpersonal und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Integration:
- Verwaltung der Stellenpläne
- Aufnahme, Änderungen der Arbeitszeit und Versetzungen
- Stellenwahl
- Abordnungen, Mobilität, Übertritte nach Außen
- Wiederaufnahmen in den Dienst, Umstufungen
- Koordinierungsaufträge
- Dienstabwesenheiten
- Arbeitszeiterfassung
- Ermächtigungen zur Ausübung von Nebentätigkeiten
- Zusatz- und Leistungsentlohnung, Familiengeld
Für den Bereich Kindergarten:
- Rangordnungen
- Wettbewerbe und Eignungsprüfungen
Für den Bereich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Integration:
- Versetzungsrangordnung
- Wettbewerbe und Eignungsprüfungen
4.6. Gehaltsamt
- Gehälter des Landespersonals
- Sozial- und Fürsorgeabgaben
- Meldungen an Sozial- und Fürsorgeinstitute in Zusammenhang mit dem Dienstalter, Pensionen und Abfertigungen
- Meldungen an das INPS in Zusammenhang mit dem Arbeitslosengeld
- Außendienstabrechnungen für das Landespersonal und das Personal der Schulen staatlicher Art
- Personalkostenverrechnung für abkommandiertes und drittfinanziertes Personal
- Besteuerung und Auszahlung von Abfertigungen und Dienstaltersentschädigungen
- zusätzliche Vergütungen und außerordentliche Abzüge
- Buchhaltung und Haushalt
- Amtsentschädigungen und Vergütungen an die Mitglieder der Landesregierung
- Essensgutscheine
4.7. Pensionsamt
- Abwicklung freiwilliger Kündigungen
- Berechnung von Dienstaltersentschädigungen und Abfertigungen sowie Vorstreckung des Anteils zu Lasten des INPS
- Unterstützung bei Dekreten betreffend Zusammenlegungen, Rückkäufe, Dienstanrechnungen und Zusammenführungen von Versicherungspositionen
- Zertifizierung der pensionsrelevanten Daten und Datenübermittlung an Patronate
- Dienstaltersberechnungen
- Pensionierungsverfahren
4.8. Gehaltsamt für das Lehrpersonal
Für das Lehrpersonal, die Führungskräfte und Inspektoren/Inspektorinnen der Schulen staatlicher Art:
- Gehälter
- Sozial- und Fürsorgeabgaben
- Familiengeld
- Zusätzliche Vergütungen und außer-ordentliche Abzüge
- Meldungen an Sozial- und Fürsorgeinstitute in Zusammenhang mit dem Dienstalter, Pensionen und Abfertigungen
- Meldungen an das INPS in Zusammenhang mit dem Arbeitslosengeld
- Buchhaltung und Haushalt
4.9. Pensionsamt für das Lehrpersonal
Für das Lehrpersonal, Führungskräfte und Inspektoren/Inspektorinnen der staatlichen Schulen:
- Pensionierungsverfahren
- Vorberechnungspläne zur Auszahlung der Dienstaltersentschädigung und Abfertigung
- Erstellung, Zertifizierung und Nachweis der Versicherungsposition bei anderen Pensionskassen und Mitteilung an Patronate
- Bewertung von Zeiträumen und Diensten für die Pension
- Rückkäufe von Zeiträumen und Diensten für die Abfertigung oder Dienstaltersentschädigung
- Beratungen bezüglich Pension und Fürsorge“.
(2) In der Anlage 1 zum Dekret wird bei der Generaldirektion die Benennung des Amtes laut Buchstabe d) „Amt für Statistik (ASTAT)“ wie folgt ersetzt:
„d) Landesinstitut für Statistik (ASTAT)“.
(3) In der Anlage 1 zum Dekret werden die Aufgaben des Amtes für Personalentwicklung laut Buchstabe f) der Generaldirektion wie folgt ersetzt:
- „Strategische Personalentwicklung, Konzepte und Studien
- Fortbildung, Qualifizierung und Umschulung des Personals, Qualifikationsmonitoring
- Aus- und Fortbildung im Bereich Sicherheit am Arbeitsplatz
- Führungskräfteentwicklung und Nachwuchsförderung
- Coaching, Mentoring, Tutoring, Teamentwicklung und Begleitung von Veränderungsprozessen
- Unterstützung der beruflichen Karrieren durch Rotation, Mobilität und Hospitation
- Unterstützung der Kommunikations-, Informations- und Kulturentwicklung in der Verwaltung
- Diversity Management und Gleichstellung
- Unterstützung und Beratung bei Konflikten und schwierigen Situationen am Arbeitsplatz
- Förderung des Wohlbefindens am Arbeitsplatz“.