(1) Im italienischen Wortlaut des Dekrets des Landeshauptmanns vom 23. Juni 1993, Nr. 20, in geltender Fassung, werden die Wörter „impianto di riscaldamento“ und „impianti di riscaldamento” jeweils durch die Wörter „impianto termico” und „impianti termici“ ersetzt.
(2) In der deutschen Überschrift und im deutschen Wortlaut des Dekrets des Landeshauptmanns vom 23. Juni 1993, Nr. 20, in geltender Fassung, werden die Wörter „Heizanlage“ und „Heizanlagen“ jeweils durch die Wörter „Heizungsanlage“ und „Heizungsanlagen” ersetzt.