Berufsbild: Psychologe/Psychologin
1. Besondere Voraussetzungen für die Zulassung
1. Die besonderen Voraussetzungen für die Zulassung zum öffentlichen Wettbewerb sind folgende:
- Laureatsdiplom in Psychologie,
- Fachausbildung im Fachbereich, der Gegenstand des öffentlichen Wettbewerbes ist,
- Eintragung in das Berufsverzeichnis der Psychologenkammer.
2. Wettbewerbsprüfungen
1. Die Wettbewerbsprüfungen sind folgende:
- schriftliche Prüfung:
Erstellen eines Arbeitsplans über einen psychopathologischen Fall, welcher von der Prüfungskommission in Form einer schriftlichen psychoklinischen Geschichte oder eines aufgenommenen Gesprächs präsentiert wird, und Vorschläge für notwendige Maßnahmen, oder kurze Beantwortung von Fragen betreffend den Fachbereich,
- praktische Prüfung:
- Untersuchung eines Patienten oder einer Patientin, Anamnese und Diskussion über den Fall, beziehungsweise Untersuchung diagnostischer Testergebnisse und psychologische Diagnose,
- die praktische Prüfung muss schematisch in schriftlicher Form erläutert werden,
- mündliche Prüfung:
über Themen betreffend den Fachbereich, für den der öffentliche Wettbewerb ausgeschrieben ist, sowie über Aufgaben, die mit der zu bekleidenden Funktion zusammenhängen.
3. Punktzahl
1. Die Prüfungskommission kann insgesamt 100 Punkte vergeben, die folgendermaßen aufgeteilt sind:
- 80 Punkte für die Wettbewerbsprüfungen,
- 20 Punkte für die Titel.
2. Die Punkte für die Bewertung der Wettbewerbsprüfungen sind folgendermaßen verteilt:
- schriftliche Prüfung: 30 Punkte,
- praktische Prüfung: 30 Punkte,
- mündliche Prüfung: 20 Punkte.
3. Die Punkte für die Bewertung der Titel sind folgendermaßen verteilt:
- Laufbahn: 10 Punkte,
- akademische Titel und Studientitel: 3 Punkte,
- Veröffentlichungen und wissenschaftliche Arbeiten: 3 Punkte,
- Curricula mit der Ausbildung und dem beruflichen Werdegang: 4 Punkte.
Laufbahn
1) Dienst mit unbefristetem Arbeitsverhältnis bei den Sanitätsbetrieben und gleichwertige Dienste im Sinne der Artikel 12 und 13 dieser Verordnung:
- Dienst mit Fachausbildung im Berufsbild und im Fachbereich, für welchen der öffentliche Wettbewerb ausgeschrieben ist: 1 Punkt pro Jahr,
- Dienst ohne Fachausbildung im Berufsbild und im Fachbereich, für welchen der öffentliche Wettbewerb ausgeschrieben ist: 0,50 Punkte pro Jahr,
- Dienst, der in einem ähnlichen Fachbereich geleistet wurde, wird mit den oben genannten Punktzahlen, reduziert um 25 Prozent, bewertet,
- Dienst in einem anderen Fachbereich wird mit den oben genannten Punktzahlen, reduziert um 50 Prozent, bewertet,
- in Vollzeit geleisteter Dienst wird mit den oben genannten Punktzahlen, erhöht um 20 Prozent, bewertet,
2) Dienst mit unbefristetem Arbeitsverhältnis im betreffenden Berufsbild bei öffentlichen Verwaltungen laut den entsprechenden Ordnungen: 0,50 Punkte pro Jahr.
Akademische Titel und Studientitel
1) Fachausbildung im Fachbereich, der Gegenstand des öffentlichen Wettbewerbes ist: 1 Punkt,
2) Fachausbildung in einem ähnlichen Fachbereich: 0,50 Punkte,
3) Fachausbildung in einem anderen Fachbereich: 0,25 Punkte,
4) andere Fachausbildungen jeder einzelnen Gruppe werden mit den oben genannten Punktzahlen, reduziert um 50 Prozent, bewertet,
5) weitere für den Sanitätsstellenplan vorgesehene Laureatsdiplome, zusätzlich zu dem, das für die Zulassung zum öffentlichen Wettbewerb erforderlich ist: 0,50 Punkte für jedes Laureatsdiplom bis zu maximal 1 Punkt,
6) nicht bewertet wird die Fachausbildung, die als besondere Voraussetzung für die Zulassung zum öffentlichen Wettbewerb geltend gemacht wurde,
7) zur Bewertung von Veröffentlichungen, wissenschaftlichen Arbeiten und Curricula mit der Ausbildung und dem beruflichen Werdegang werden die im Artikel 9 dieser Verordnung vorgesehenen Kriterien angewandt.