Der Dienstverpflichtung kann in folgenden Formen nachgekommen werden:
a) Vertragsbindung mit dem Landesgesundheitsdienst als Ärztin oder Arzt für Allgemeinmedizin,
b) Vertretung von Ärztinnen und Ärzten für Allgemeinmedizin, die mit dem Landesgesundheitsdienst vertragsgebunden sind,
c) ärztlicher Bereitschaftsdienst,
d) Dienst für Betreuungskontinuität,
e) ärztlicher Bereitschaftsdienst für Touristen,
f) Privatpraxis für Allgemeinmedizin,
g) Angestelltenverhältnis in der Praxis einer/eines mit dem Landesgesundheitsdienst vertragsgebundenen Ärztin/Arztes,
h) Angestelltenverhältnis in der Privatpraxis einer Ärztin oder eines Arztes für Allgemeinmedizin.
Nicht anerkannt werden Tätigkeiten in der Verwaltung, in der Lehre oder reine Forschungsarbeit.
Zeitraum und Berechnung der zu leistenden Arbeitstage
Unter dem Begriff „zwei Jahre“ werden insgesamt 498 Arbeitstage verstanden. Als Arbeitstag gilt Folgendes, wobei sowohl die Anwesenheit im Ambulatorium als auch die Rufbereitschaft gezählt wird:
a) Vertragsbindung: jeder Tag von Montag bis Freitag (Dienst von 8-20 Uhr),
b) Vertretung: jeder Tag von Montag bis Freitag (Dienst von 8-20 Uhr),
c) ärztlicher Bereitschaftsdienst: 12 Stunden entsprechen je einem Arbeitstag,
d) Dienst für Betreuungskontinuität: 12 Stunden entsprechen je einem Arbeitstag,
e) ärztlicher Bereitschaftsdienst für Touristen: 12 Stunden entsprechen je einem Arbeitstag,
f) Privatpraxis für Allgemeinmedizin (nicht fachärztliche Tätigkeit): jeder Öffnungstag der Praxis, an dem die Ärztin oder der Arzt anwesend ist,
g) Angestelltenverhältnis in der Praxis einer/eines mit dem Landesgesundheitsdienst vertragsgebundenen Ärztin/Arztes: jeder Öffnungstag der Praxis, an dem die Ärztin oder der Arzt anwesend ist,
h) Angestelltenverhältnis in der Privatpraxis einer Ärztin oder eines Arztes für Allgemeinmedizin: jeder Öffnungstag der Praxis, an dem die Ärztin oder der Arzt anwesend ist.
Die Einhaltung der Dienstverpflichtung muss nicht kontinuierlich sein. Die in Tagen geleisteten Dienstzeiten werden zusammengezählt.