(1)Aus kleinen Quellen kann das Wasser für den Trink-, Haus- und Tränkwassergebrauch bis zu einer Wassermenge von insgesamt 0,40 Liter pro Sekunde frei entnommen und genutzt werden, sofern bestehende Rechte beachtet werden. 26)
(2) Neue Nutzungen in einem Trinkwasserschutzgebiet müssen vom zuständigen Amt der Landesagentur für Umwelt 5) bewilligt werden.