In vigore al

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In vigore al: 11/03/2021

Beschluss vom 2. März 2021, Nr. 186
Befristete Aufnahme des Lehrpersonals an den berufsbildenden Schulen, an den Musikschulen und der „Mitarbeiter für die Integration“ sowie der Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen - Verschiebung der Frist vom 28.02.2021 auf den 31.03.2021

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1. Für das laufende Jahr 2021 wird der Fälligkeitstermin vom 28. Februar für die Abgabe der Gesuche für die Eintragung in die Rangordnung, welche in den jeweiligen Regelungen der befristeten Aufnahme des Lehrpersonals an den Berufsschulen und Musikschulen des Landes, der „Mitarbeiter und Mitarbeiterin für Integration von Kindern und Schülern mit Behinderung“ sowie der Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen vorgesehen sind, auf den 31.März 2021, innerhalb 12:00 Uhr verlegt.

2. Dieser Beschluss wird gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe d) des Regionalgesetzt vom 19. Juni 2009, Nr. 2, in geltender Fassung, im Amtsblatt der Region veröffentlicht, da die entsprechende Maßnahme an die Allgemeinheit gerichtet ist.

 

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