Der Dienstverpflichtung kann in folgenden Formen nachgekommen werden:
a) als Fachärztin oder Facharzt im Anstellungsverhältnis beim Südtiroler Sanitätsbetrieb oder bei einer Privatklinik in Südtirol,
b) als freiberufliche Fachärztin oder freiberuflicher Facharzt in einer eigenen Praxis oder in einer Gemeinschaftspraxis oder in einer Privatklinik in Südtirol,
c) mit der Leistung von ärztlichen Wachdiensten und Bereitschaftsdiensten im Südtiroler Sanitätsbetrieb oder in einer Privatklinik in Südtirol,
d) mit der Leistung von Diensten als Touristenarzt und von Wochenenddiensten.
Nicht anerkannt werden Tätigkeiten in der Verwaltung, in der Lehre oder reine Forschungsarbeit.