...omissis...
1) die beigelegten Richtlinien, die Bestandteil dieses Beschlusses sind, zu genehmigen,
2) die mit diesem Beschluss genehmigten Richtlinien gelten auch für alle bereits eingereichten und noch nicht genehmigten Beitragsanträge,
3) dieser Beschluss wird am Tag seiner Genehmigung wirksam und wird im Amtsblatt der Region veröffentlicht,
4) dieser Beschluss wird gemäß Artikel 11 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 innerhalb von 20 Arbeitstagen nach seiner Wirksamkeit der Europäischen Kommission übermittelt.