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1. Die Bestimmungen zum Berufsbildungs- und Probejahr der Lehrpersonen der Grund- Mittel- und Oberschulen in Südtirol sind gemäß Anlage A genehmigt. Die Anlage A bildet einen wesentlichen Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Dieser Beschluss wird ab dem Schuljahr 2016/2017 angewandt.
3. Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Region Trentino-Südtirol veröffentlicht.