(1) Die Landesregierung wird ermächtigt, die Gründung einer Kapitalgesellschaft mit dem Namen "Business Location Südtirol (BLS)" in die Wege zu leiten, die die Vermarktung des Wirtschaftsstandortes Südtirol und die Steigerung der Wertschöpfung sowie des qualifizierten Arbeitsplatzangebotes insbesondere durch die Ansiedlung hochproduktiver oder zukunftsfähiger Unternehmen zum Ziel hat.
(2) Die Gesellschaft orientiert sich bei ihren Aktivitäten an der wirtschaftspolitischen Ausrichtung und am Innovationsprogramm der Autonomen Provinz Bozen. Sie positioniert das Land als attraktiven Wirtschafts- und Investitionsstandort und berät und unterstützt Unternehmen bei deren Ansiedlungs- und Investitionsprojekten.
(3) Zur Ansiedlung von Unternehmen gemäß Absatz 1 beziehungsweise zur Akquisition von Direktinvestitionen von Unternehmen ist die Gesellschaft befugt, im Auftrag der Landesregierung Liegenschaften zu erwerben und zu nutzen.
(4) Die Autonome Provinz Bozen hält die Gesamtheit des Kapitals der Gesellschaft. Diese arbeitet mit öffentlichen und privaten Körperschaften und Gesellschaften zusammen, die Leitstellen für Innovation und Wirtschaftsforschung sind.
(5) Die Landesregierung wird ermächtigt, die Gesellschaft durch jährliche Finanzierung und eventuelle Kreditgewährungen zu bezuschussen und ihr Finanzmittel zum Erwerb der Liegenschaften laut Absatz 3 zur Verfügung zu stellen. Die Landesregierung kann der Gesellschaft Büros und Ausstattungsgegenstände, unentgeltlich oder zu einem reduzierten Mietzins, zur Verfügung stellen.6)
(6) Die Satzung der Gesellschaft wird von der Landesregierung genehmigt.
(7) Für die Zwecke laut Absatz 1 wird zu Lasten des Haushaltes des Finanzjahres 2006 eine Höchstausgabe von 500.000,00 Euro (HGE 27200) autorisiert. Die Ausgabe laut Absatz 5 wird mit jährlichem Finanzgesetz autorisiert.7)