Kundgemacht im A.Bl. vom 11. Dezember 1979, Nr. 61.
Mit Beschluss der außerordentlichen Aktionärsversammlung vom 28. Juni 1994 wurde die Gesellschaftsbezeichnung "S.A.D. AG" in "Südtiroler Transportstrukturen AG" ungewandelt.
(1) Der Landesausschuß ist weiters ermächtigt, der Gesellschaft einen außerordentlichen Beitrag bis zu 600.000.000 Lire zur Anhebung des Abfertigungsfonds für die im Land arbeitenden Bediensteten zu gewähren - dies mit der Auflage, im Land neue Investitionen zur Verbesserung des Beförderungsdienstes der Gesellschaft vorzunehmen.