Beide Sektionen verfügen über einen mit Beschluß des Landesausschusses festgelegten eigenen Fonds, der zur Ausbesserung des vorhandenen Materials und zum Ankauf gebräuchlicher Apparate, Geräte, Glaswaren, chemischer und biologischer Produkte, von Fachbüchern und Fachzeitschriften, Büromaterial, Wäsche und der erforderlichen Reinigungsmittel dienen soll.
Die Verwaltung des Fonds obliegt dem Direktor der Sektion, der der Provinzabteilung für Finanzen und Vermögen, über die Abteilung für Betreuung, Fürsorge, Hygiene und Gesundheitswesen, die monatliche Abrechnung und die dazugehörigen Belege der einzelnen Ausgaben vorlegt.
Für Anforderungen, die die gewöhnliche Gebarung überschreiten, müssen die Direktoren der Sektionen der Abteilung für Betreuung, Fürsorge, Hygiene und Gesundheitswesen ein schriftliches und begründetes Ansuchen vorlegen, dem, falls es von fachärztlichem Belang ist, ein Gutachten des Provinzarztes beizulegen ist.