Die Gesellenprüfung für den Lehrberuf Damenfriseur besteht aus zwei Teilen:
- a) einer praktischen Prüfung (Höchstdauer von 4 Stunden),
- b) einem Fachgespräch (Dauer ca. 30 Minuten pro Kandidat).
a) Praktische Prüfung (Höchstdauer von 4 Stunden):
Die praktische Prüfung besteht aus folgenden Arbeiten:............Maximale Zeit
- 1. Kopfhaut- und Haardiagnose; ..............................................10 Min.
- 2. modischer Haarschnitt (alle Haarschneidewerkzeuge erlaubt);...50 Min.
- 3. Fönfrisur mit Bürstentechnik; ...............................................30 Min.
- 4. Kopfhaut- und Haardiagnose für einen Dauerwellenvorgang,
Schemaabteilung (9 Felder) und komplettes Eindrehen des
Kopfhaares (Spitzenpapier erlaubt);.......................................50 Min. - 5. Anrichten der Haarfarbcreme mit Wasser Auftragen einer
Nachwuchsfärbung (2 cm) mit anschließendem
Ausemulgieren der Haarfarbe;...............................................25 Min. - 6. Einlegen zu einer Tagesfrisur (obligat: 2 bis 3 Wellen
hintereinanderfolgend), Technik und Hilfsmittel sind frei .........30 Min. - 7. Manikürarbeiten und Lackauftragen an einer Hand...................20 Min.
- 8. Ausfrisieren der bei Punkt 6 beschriebenen Tagesfrisur
(2 bis 3 Wellen) ..................................................................20 Min. - insgesamt .............................................................................235 Min. (ca. 4 h)
Bewertungskriterien:
- 1. Gesamterscheinung des Kandidaten;
- 2. Sauberkeit und Einhaltung der Sicherheitsvorkehrungen bei der Handhabung der Werkzeuge und Geräte;
- 3. koordinierte Arbeitsweise.
Die Beurteilung erfolgt mit Noten, die von 4 bis 10 reichen, wobei auch Zwischennoten gegeben werden können.
b) Fachgespräch (Dauer ca. 30 Minuten):
Zum Fachgespräch ist zugelassen, wer die praktische Prüfung bestanden hat.
Das Fachgespräch geht von der praktischen Prüfung aus und beinhaltet Fragen aus folgenden Fächern: Fachrechnen, Werkstoffkunde, Arbeitskunde, Anatomie.
Zum Fachgespräch sind die Unterlagen der Abschlußklasse mitzubringen
Wer die praktische Prüfung und das Fachgespräch bestanden hat, hat die Gesellenprüfung bestanden und erhält ein Prüfungszeugnis und den Gesellenbrief.
Wer das Fachgespräch nicht besteht, dem bleibt die bestandene praktische Prüfung erhalten, er braucht nur das Fachgespräch zu wiederholen.