Die Gesellenprüfung für den Lehrberuf Elektromechaniker besteht aus zwei Teilen:
- a) einer praktischen Prüfung (Höchstdauer von 8 Stunden),
- b) dem Fachgespräch (Dauer ca. 20 Minuten pro Kandidat).
a) Praktische Prüfung (Höchstdauer von 8 Stunden):
Inhalt der praktischen Gesellenprüfung ist die Ausführung von zwei Arbeitsaufgaben, welche jeweils in der vorgegebenen Arbeitszeit abgeschlossen sein müssen. Die Arbeitsaufgaben, die maximal zulässige Zeit sowie die maximal zu vergebende Punktezahl pro Arbeitsaufgabe sind wie folgt festgelegt:
1. Aufgabe: Zeit 4 - max. 5 Stunden
Herstellung einer Ständerwicklung eines Drehstrommotors, der im Wesentlichen folgende Punkte aufweisen soll:
- - Typenschild nach Norm
- - Leistung ab 1 kW ab 24 Nuten
- - Dahlanderwicklung oder spannungsumschaltbar
- - Arbeitsumfang min. 4 - max. 5 Stunden
Spulen und Isolationen sind vorbereitet mitzubringen.
Im Arbeitsumfang enthalten sind die erforderlichen Prüfungen und Messungen am Motor.
Der Prüfungskandidat muß folgendes mitbringen:
- - das für seine Arbeit notwendige Material, Werkzeug sowie Berufsbekleidung
- - einen Satz normgerechter Pläne (Wicklungsschema) für die Prüfungskommission; die Pläne (in einer Mappe mit genormten Schriftkopf) beinhalten:
- - jeweils alle technischen Details/Dimensionierungen
- - Beschreibung der gewählten Schutzmaßnahme und Schutzart
- - Beschreibung zur Inbetriebnahme und Wartung
Hinweis: Bei Unklarheiten kann um eine Aussprache über die Direktion angesucht werden.
Die Arbeit wird bewertet, wenn der Motor funktioniert, den gültigen Sicherheitsbestimmungen entspricht, und marktfähig ist, d.h. mit geringfügigen Abweichungen einem Kunden verkauft werden kann.
Der Prüfungskandidat wird während der Prüfung über den Zweck, Funktionsweise, Einsatz und Arbeitsweise befragt.
Zeit: max. 5 Stunden
Punkte: 60
................................................Punkteschlüssel:
Technische Dokumentation: .........................15
Arbeitsumfang:..............................................5
Arbeitsausführung .......................................25
Prüfen und Messen .......................................5
Funktionstüchtigkeit ....................................10
2. Aufgabe: Zeit 2 - 3 Stunden
Der Prüfungskandidat muß folgendes mitbringen:
- - Einen selbstgezeichneten Stromlaufplan einer Schützschaltung zur Steuerung eines Motors nach freier Wahl (mindestens 2 Schütze) in aufgelöster Darstellung (Schalt- und Steuerstromkreis) mit Geräteliste.
Die Aufgabe wird von der Prüfungskommission aus folgenden Übungsbereichen gewählt: Verdrahtungsarbeit, Steckübungen, Meßübungen, Zeichenübungen
Die Übungsbereiche können folgende Themen beinhalten: Schützsteuerungen (Drehrichtungsänderung, Drehzahländerung, Verriegelungsschaltungen, Stern - Dreieck - Schützschaltung), Ermittlung des Leistungsdreieckes an einem Motor, Strommessung, Spannungsmessung, Widerstandsbestimmung, Leistungsbestimmung, Überprüfung der Schutzmaßnahmen, Zeichnung einer Schaltung.
Mitzubringende Hilfsmittel: Tabellenbuch/Technisches Handbuch, Rechner, Zeichenmaterial ev. auch BS-Ordner.
Zeit: max. 3 Stunden
Punkte: 40
.................................................Punkteschlüssel:
Zeichnungen: ...........................................10
Arbeitsumfang: ..........................................5
Arbeitsausführung: ...................................15
Funktionstüchtigkeit: ................................10
Die Umsetzung in die Bewertungsskala erfolgt mit Noten von 4 bis 10, wobei auch Zwischennoten vergeben werden können (z.B. 78 Punkte = Note 7,8)
Notenschlüssel
0 - 40 Punkte = Note 4
41 - 50 Punkte = Note 4,1 - 5
51 - 60 Punkte = Note 5,1 - 6
61 - 70 Punkte = Note 6,1 - 7
71 - 80 Punkte = Note 7,1 - 8
81 - 90 Punkte = Note 8,1 - 9
91 - 100 Punkte = Note 9,1 - 10
N.B. Die praktische Prüfung ist bestanden, wenn der Kandidat 56 Punkte erreicht.
b) Fachgespräch (Dauer ca. 20 Minuten):
Zum Fachgespräch ist zugelassen, wer die praktische Prüfung bestanden hat. Das Fachgespräch geht von der praktischen Prüfung aus und beinhaltet Fragen aus folgenden Fächern: Fachrechnen, Fachkunde, Meßkunde, Installationskunde, Fachzeichnen sowie zum Bereich des Umweltschutzes, der Unfallverhütungsvorschriften und Sicherheitsbestimmungen.
Fragen nach marken- oder firmenbezogenen Fachwissen sind zu vermeiden. Der Prüfungsvorsitzende sorgt für eine ruhige Prüfungsatmosphäre und achtet auf eine angemessene Verteilung der Fragen auf die verschiedenen Bereiche. Der Kommission wird empfohlen, auch Fragen aus geeigneten Fragekatalogen auszuwählen.
- - Zum Fachgespräch ist als Arbeitsunterlage ein Tabellenbuch mitzubringen.
Wer die praktische Prüfung und das Fachgespräch bestanden hat, hat die Gesellenprüfung bestanden; er erhält ein Prüfungszeugnis und den Gesellenbrief.
Wer das Fachgespräch nicht besteht, dem bleibt die bestandene praktische Prüfung erhalten, er braucht nur das Fachgespräch zu wiederholen.