Die Landesregierung
beschließt
mit gesetzmäßig zum Ausdruck gebrachter Stimmeneinhelligkeit,
die Körperschaft "Südtiroler Landesmuseen", mit Sitz in Bozen und mit Wirkung 1.1.2004 zu errichten.
in die Körperschaft "Südtiroler Landesmuseen" sind folgende Museen eingegliedert:
- - das Museum für Tourismus auf Schloss Trauttmannsdorff in Meran;
- - das Museum für Archäologie in Bozen;
- - das Museum für Naturkunde in Bozen;
- - das Museum für Jagd und Fischerei auf Schloss Wolfsthurn in Mareit;
- - das Museum für Bergbau in Maiern/Ridnaun, am Schneeberg, in Steinhaus und Prettau;
- - das Museum für Volkskunde in Dietenheim;
- - das Weinmuseum in Kaltern;
- - das Museum für die ladinische Geschichte und Kultur auf "Ciastel de Tor" in St. Martin in Thurn.
das Statut der Körperschaft "Südtiroler Landesmuseen", Anlage "A", wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses, zu genehmigen.
Nachfolgende Beschlüsse mit Wirksamkeit 01.01.2004 zu widerrufen:
- a) den Beschluss der Landesregierung vom 16.07.1976, Nr. 28, mit welchem das Statut des Südtiroler Landesmuseums für Volkskunde genehmigt worden ist;
- b) den Beschluss der Landesregierung vom 07.08.1989, Nr. 4793, mit welchem das Statut des Landesbergbaumuseums genehmigt worden ist;
- c) die Beschlüsse der Landesregierung vom 15.09.1997, Nr. 4611 und vom 15.12.1997, Nr. 6718, mit welchem das Statut des Südtiroler Landesmuseums für Kultur und Geschichte der ladinischen Volksgruppe genehmigt und abgeändert worden ist;
- d) den Beschluss der Landesregierung vom 06.04.1999, Nr. 1223, mit welchem das Statut des Archäologie- und Naturmuseums der Autonomen Provinz Bozen genehmigt worden ist.
den Beschluss der Landesregierung vom 16.12.1996, Nr. 6369 mit dem die Körperschaft "Landesmuseum für Kultur und Landesgeschichte" errichtet worden ist, abzuändern und den Bereich Tourismus auszugliedern.
das Statut der Körperschaft "Landesmuseum für Kultur und Landesgeschichte" mit getrennter Verwaltungsmaßnahme im oben genannten Sinne abzuändern.