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1. die jährlichen Höchstgrenzen der förderungsfähigen Ausgaben bei den Beiträgen laut beiliegender Tabelle A, die wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses ist, zu ändern;
2. die obgenannten neuen Grenzen finden für jene Anträge Anwendung, die bis zum 30.09.2010 eingereicht werden;
3. die obgenannten neuen Grenzen können auch für aufliegende und noch nicht genehmigte Finanzierungsanträge gemäß LG 9/91 angewandt werden; weiters können sie auch für ab dem 01.01.2007 eingereichte Beitragsanträge gemäß LG 4/97 angewandt werden;
4. nach dem 01.10.2009 werden, im Einvernehmen mit den betroffenen Wirtschaftsverbänden, die Auswirkungen der obgenannten neuen Grenzen überprüft.
TABELLA A) - TABELLE A)
Limiti minimi e massimi degli investimenti ammessi
Mindest- und Höchstgrenzen der zulässigen Investitionen
Tipo di impresa/Art des Unternehmens
Colonna I - contributo
Spalte I - Beitrag
Spesa agevolabile
Förderungsfähige Ausgabe
Colonna II mutuo/leasing
Spalte II Darlehen/Leasing
Spesa minima agevolabile
Förderungsfähige Mindestausgabe
Colonna III Spalte III
Spesa massima agevolabile (mutuo/leasing compreso il contributo)
Förderungsfähige Höchstausgabe (Darlehen/Leasing, inklusiv Beitrag)
Minimo
Minimum
Massimo per anno
Maximum pro Jahr
Massimo nel triennio
Maximum im Triennium
Imprese di vicinato (p. 3.1 allegato I) e quelle con attività tradizionali (p. 3.2 allegato I)
Nahversorgungsunternehmen (P. 3.1 Anlage I) und solche mit traditionellen Berufen (P. 3.2 Anlage I)
3.000 Euro
100.000 Euro
1.000.000 Euro
Piccole imprese fino a due addetti
Kleinunternehmen mit bis zu zwei Beschäftigten
8.000 Euro
350.000 euro
250.000 euro
Piccole imprese con più di due e meno di 10 addetti
Kleinunternehmen mit mehr als zwei und weniger als 10 Beschäftigten
15.000 Euro
400.000 euro
250.000 Euro
1.500.000 Euro
Piccole imprese con 10 e meno di 30 addetti
Kleinunternehmen mit 10 und weniger als 30 Beschäftigten
17.000 Euro
750.000 Euro
500.000 Euro
2.500.000 Euro
Piccole imprese con 30 e meno di 50 addetti
Kleinunternehmen mit 30 und weniger als 50 Beschäftigten
25.000 Euro
4.000.000 Euro
Medie e grandi imprese
Mittlere und Großunternehmen
50.000 Euro
2.000.000 Euro