Verwaltungsgericht Bozen - Urteil Nr. 329 vom 18.11.2000
Umwidmung in eine Gewerbezone - angrenzende Eigentümer: Rechtsschutzinteresse - Populärklage - Eigenschaft als Wähler nachzuweisen - Beschluss der Landesregierung auf dem Gebiet der Raumordnung - Abweichung vom Gutachten der Landesraumordnungskommission zu begründen
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