Eine gemäß Art. 17 der vorliegenden Kriterien ernannte Kommission überprüft die Übereinstimmung der gewählten Weiterbildungsmaßnahmen mit dem beruflichen Werdegang des Antragstellers/der Antragstellerin. Zur Feststellung dieser Übereinstimmung wird der im Gesuch enthaltene Lebenslauf des Antragstellers/der Antragstellerin verwendet.
Das individuelle Weiterbildungsprojekt wird aufgrund der nachfolgend angeführten Aspekte und Kriterien bewertet:
a) die Übereinstimmung, der logische Zusammenhang und die konkrete Durchführbarkeit des Projekts in Bezug auf die Berufserfahrung und die Erwartung des Antragstellers/ der Antragstellerin
b) Vollständigkeit, Kohärenz, Sorgfalt und Genauigkeit der Projektdarstellung
c) Angemessenheit der Teilnahmegebühr im Vergleich zu den gängigen Marktpreisen ähnlicher Bildungsmaßnahmen
d) Qualität und Zuverlässigkeit der Bildungsprogrammierung des Bildungsträgers (Art der angebotenen Kurse, Merkmale der Lehrer und des angebotenen Unterrichts, Index der Umsetzung der angebotenen Kurse, Einhaltung der Termine und der Durchführungszeiten, usf.)
Die Gesuche werden zuerst nach Vorrangigkeit (Antragsteller/Antragstellerinnen gemäß Art. 3 der vorliegenden Kriterien) und dann nach chronologischem Eingang genehmigt.
Die Ranglisten der genehmigten Beiträge werden monatlich in der Website „Trasparente Verwaltung“ veröffentlicht und an der Amtstafel der Italienischen Berufsbildung angeschlagen.
Die Genehmigung bzw. Nichtgenehmigung des finanziellen Beitrages wird den Antragstellern/den Antragstellerinnen über Einschreiben oder mittel PEC (zertifizierte E-Mail-Adresse) mitgeteilt.