ABTEILUNG 29
UMWELTAGENTUR
Richtlinien für die Gewährung und Auszahlung von Beiträgen laut Landesgesetz vom 19. Dezember 1995, Nr. 26 - Umwelt
Die gegenständlichen Bestimmungen regeln die Gewährung und die Auszahlung von wirtschaftlichen Begünstigungen, welche den Bereich des Umweltschutzes betreffen.