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1. die Gesundheitsbezirke der Autonomen Provinz Bozen zu ermächtigen, den von den eigenen psychiatrischen territorialen Diensten behandelten psychiatrischen Patienten, die im RX-Archiv, im Garten, in der Wäscherei, in der Kantine, in den Lagerräumen, in den Küchen der Wohnheime und anderer Rehabilitationseinrichtungen, sowie in Einrichtungen und Dienstbereichen der Gesundheitsbezirke zu ergotherapeutischen Zwecken tätig sind, als Anreiz zur Beschäftigungstherapie eine differenzierte monatliche Prämie auszuzahlen;
2. die differenzierten Monatsprämien für das Jahr 2013 mit 56,16 Euro, 138,86 Euro und 221,56 Euro festzulegen;
3. die Monatsprämie wird monatlich von einer eigenen internen Kommission des Gesundheitsbezirkes, bestehend aus je einer Vertretung der Patienten, der Arbeitsstelle und des therapeutischen Teams, je nach Arbeitsregelmäßigkeit und Einsatz des Patienten, zugeteilt.