Mit Beschluss der Landesregierung vom 3.6.2002, Nr. 2020, wurden die Tarife für Analysen und analoge Leistungen der Labors der Landesagentur für Umwelt festgelegt.
Punkt 2, Anhang A des obgenannten Beschlusses sieht vor, dass bei Jahres-, Mehrjahres- oder anderen Sonderaufträgen aufgrund von entsprechenden Konventionen oder Sonderverträgen die Tarife um 10 – 50 % herabgesetzt werden können.
Nach Einsicht in das Ansuchen des Landesverbandes der Handwerker vom 11.9.2012 zur Anwendung reduzierter Tarife für Wasseranalysen;
Nach Einsicht in das Schreiben des Labors für Wasseranalysen vom 18.9.2012, gemäß welchem die Anwendung reduzierter Tarife für den Landesverband der Handwerker gutgeheißen wird;
all dies vorausgeschickt
b e s c h l i e ß t:
die Südtiroler Landesregierung, einstimmig und in gesetzlicher Form,
1) Die Tarife für folgende Analysen des Landesverbandes der Handwerker unter den in den Prämissen genannten Voraussetzungen um 30% zu reduzieren:
9.2.1 Chemische Standardanalyse
9.2.3 wie 9.2.1 zusätzlich Metalle (vollständige Analyse)