1. Die wissenschaftlichen Arbeiten sollen Informationen und Anregungen zu folgenden Themenkreisen vermitteln:
a) frauenspezifische, gendergerechte und feministische Themen bzw. Themen, die aus einer frauenspezifischen, gendergerechten und feministischen Sicht analysiert wurden,
b) Chancengleichheit zwischen Frau und Mann,
c) Frauenbilder und Geschlechterfragen.
2. Es wird eine Rangliste der angenommenen wissenschaftlichen Arbeiten aufgrund von Bewertungspunkten von eins bis fünf für jedes der folgenden Kriterien erstellt:
a) geschlechtsspezifische Analyse der Thematik bzw. geschlechtergerechter Zugang,
b) Neuheit,
c) Aktualität,
d) gesellschaftspolitische Bedeutung,
e) Einbringung der Sichtweise der Autorin oder des Autors,
f) geschlechtergerechter und insgesamt korrekter Sprachgebrauch,
g) Übereinstimmung mit dem gewählten Thema,
h) klare und folgerichtige Struktur und Aufbau.
3. Bei Punktegleichheit haben jene wissenschaftlichen Arbeiten Vorrang, die sich auf die Situation in Südtirol beziehen.