Körperpflege zu Hause
Die Leistung wird gewährt, wenn die Person physisch und/oder psychisch beeinträchtigt ist.
Die Leistung dient außerdem der Unterstützung und Entlastung der pflegenden Person. Bei Bedarf wird sie in der Pflege des Betroffenen beraten und angeleitet.
Sozialpädagogische und sozialgeragogische Arbeit
Die Leistung wird gewährt, wenn die Person bzw. die Familie eine Hilfe von außen benötigt, um das Familienleben und den Haushalt aufrechtzuerhalten.
Die Leistung wird gewährt, wenn die Angehörigen Bedarf an Entlastung und Unterstützung haben, eventuell auch in Zusammenarbeit mit der Sozial-pädagogischen Grundbetreuung.
Aktivierung und Animation
Die Leistungen Aktivierung und Animation werden nur in Kombination mit den Leistungen sozialpädagogische/ sozialgeragogische Arbeit oder Begleitung vergeben, weshalb die entsprechenden Zugangskriterien bereits in diesen enthalten sind.
Medizinische Behandlungspflege
Die Leistung ist denjenigen Personen zugänglich, bei denen die Zuweisung durch den Hauskrankenpflegedienst erfolgt, wobei die Aufgaben der Hauspflege nur unter Anleitung oder der Supervision seitens der Krankenpflegerin oder des Krankenpflegers durchgeführt werden können.
Bei Notfällen kann der Person die Leistung durch die Hauspflege auch in Abweichung des Kriteriums 1 gewährt werden, und zwar bei einer akuten Verschlechterung des gesundheitlichen Zustandes der Person, sofern eine vom Arzt verschriebene, sofortige Verabreichung von Medikamenten in Abwesenheit der Krankenpflegerin oder des Krankenpflegers erforderlich ist. Dies gilt aber ausschließlich für diejenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die aufgrund ihres Berufsbildes die fachliche Kompetenz haben, Medikamente zu verabreichen. Im Zweifelsfall ist die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter der Hauspflege umgehend verpflichtet, den sanitären Notdienst zu verständigen.
Haushaltshilfe
Die Leistung wird grundsätzlich nur in Kombination mit soziopädagogischer und/oder pflegerischer Unterstützung angeboten, außer die Person befindet sich in einer Notlage, die eine vorübergehende Hilfe im Haushalt erforderlich macht.
Transport und Begleitung
Es sind keine familiären oder außerfamiliären Ressourcen vorhanden oder organisierbar, die den Transport und die Begleitung garantieren.
Anspruchsberechtigt sind Personen, welche aus Gründen des Alters, einer Krankheit oder einer Beeinträchtigung außerstande sind, dringend notwendige Termine wahrzunehmen (z.B. Transport zu medizinischen Therapien oder Arztvisiten).