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1. die Anlage mit den darin enthaltenen Dienstvergütungen, welche einen wesentlichen Bestandteil dieses Beschlusses bildet, zu genehmigen und für die freiberuflichen Ärzte, die auf den Rettungswägen, dem Notarztwagen und dem Noteinsatzfahrzeug eingesetzt werden, rückwirkend ab 01.07.2004, einen Bruttobetrag von Euro 500,00.- für eine Dienstdauer von 12 Stunden, vorzusehen. Somit erhalten die freiberuflichen Ärzte dieselbe Vergütung wie die Krankenhausärzte für gleiche Leistungen;
2. die Sanitätsbetriebe werden verpflichtet, die aus dem gegenständlichen Beschluss entstehenden Kosten über die nicht zweckgebundenen Anteile des Landesgesundheitsfonds für laufende Ausgaben abzudecken (Kapitel 10100.00/2006).
ANLAGE
Art des Einsatzes |
Ärztliches Personal* |
Dienstdauer |
Dienstvergütung |
Einsätze mit dem Rettungswagen (RTW), dem Notarztwagen (NAW) und dem Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) | Ärztliches Personal der Sanitätsbetriebe innerhalb der Arbeitszeit | Krankenhausdienst | Einsatzgeld: Euro 100,00 |
Einsätze mit dem Rettungswagen (RTW), dem Notarztwagen (NAW) und dem Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) | Ärztliches Personal der Sanitätsbetriebe außerhalb der Arbeitszeit | 12 Stunden | Euro 500,00 |
Einsätze mit dem Rettungswagen (RTW), dem Notarztwagen (NAW) und dem Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) | Freiberufliche Ärzte | 12 Stunden | Euro 500,00 |
Einsätze mit dem Rettungswagen (RTW), dem Notarztwagen (NAW) und dem Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) | Allgemeinmediziner | | Einsatzgeld: Euro 250,00 |
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Einsätze mit dem Rettungshubschrauber | Ärztliches Personal der Sanitätsbetriebe innerhalb der Arbeitszeit | Sonnentag | Einsatzgeld: Euro 150,00 |
Einsätze mit dem Rettungshubschrauber | Ärztliches Personal der Sanitätsbetriebe außerhalb der Arbeitszeit | Sonnentag | Euro 500,00 |
Einsätze mit dem Rettungshubschrauber | Freiberufliche Ärzte | Sonnentag | Euro 500,00 |
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*Ärzte, die im Notarztdienst eingesetzt werden, müssen aus dem so genannten „Notfallbereich kommen (Erste Hilfe, Intensiv-Station, Anästhesie, Dienst für Notfall- und Rettungsmedizin) oder eine spezifische notfallmedizinische Ausbildung aufweisen.Für den Frühgeburten-Intensivtransport werden Ärzte der Abteilung Pädiatrie des Zentralkrankenhauses Bozen eingesetzt.
Art des Einsatzes |
Berufskrankenpfleger* |
Dienstdauer |
Dienstvergütung |
Einsätze mit dem Rettungswagen (RTW), dem Notarztwagen (NAW) und dem Notarzteinsatzfahrzeug | Berufskrankenpfleger der Sanitätsbetriebe innerhalb der Arbeitszeit | 12 Stunden | Euro 40,00 |
Einsätze mit dem Rettungswagen (RTW), dem Notarztwagen (NAW) und dem Notarzteinsatzfahrzeug | Berufskrankenpfleger der Sanitätsbetriebe außerhalb der Arbeitszeit | 12 Stunden | Euro 75,00 |
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Einsätze mit dem Rettungshubschrauber | Berufskrankenpfleger der Sanitätsbetriebe innerhalb der Arbeitszeit | Sonnentag | Euro 80,00 |
Einsätze mit dem Rettungshubschrauber | Berufskrankenpfleger der Sanitätsbetriebe außerhalb der Arbeitszeit | Sonnentag | Euro 200,00 |
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*Die Berufskrankenpfleger, die im Rettungswesen eingesetzt werden, kommen aus dem so genannten „Notfallbereich
(Erste-Hilfe, Intensivstation, Anästhesie) oder arbeiten in der Landesnotrufzentrale „118“.
Für den Frühgeburten-Intensivtransport werden Berufskrankenpfleger der Abteilung Pädiatrie des Zentralkrankenhauses Bozen
eingesetzt.