Kriterien und Modalitäten für die Verwaltung der Milchquoten
a) Jedem Milchproduzenten der Inhaber einer Milchquote ist, wird vor Beginn eines jeden Milchwirtschaftsjahres seine verfügbare Milchquote und der Fettgehalt schriftlich mitgeteilt.
b) Jedem Milchabnehmer der Provinz Bozen wird eine Liste seiner Milchproduzenten mit den verfügbaren Milchquoten und entsprechendem Fettgehalt mittels Einschreibebrief mit Rückantwort zugeschickt.
c) Jedem Milchproduzenten der Inhaber einer Milchquote ist und an einem Milchabnehmer außerhalb der Provinz Bozen Milch anliefert, wird ein Brief in zweifacher Kopie zugeschickt. Der untere Teil dieses Briefes ist vom Milchproduzenten zu unterschreiben und beim Milchabnehmer abzugeben.