1. Gegründet wird der Technische Akkreditierungsbeirat (TAB), mit Beratungsfunktionen gegenüber der Landesregierung.
Der TAB bleibt für die Dauer von fünf Jahren im Amt und umfasst folgende Mitglieder:
- Ein Experte in klinischen Ingeneurswissenschaften und strukturellen und einrichtungsspezifischen Aspekten und Bauwesen,
- Ein medizinischer Experte in Qualitätsverbesserungsverfahren, welcher die Funktion des Präsidenten wahrnimmt,
- Ein Pflegeexperte in Qualitätsverbesserungsverfahren.
- Ein Vertreter des Südtiroler Sanitätsbetriebes
Sekretär ist ein Beamter der Abteilung Gesundheitswesen des Landes, der mindestens in der VI. Funktionsebene eingestuft ist.
Der TAB
a) gibt Gutachten über technische Fragestellungen ab, sowie Interpretationen über die Anwendung der jeweiligen Anforderungen,
b) formuliert, aufgrund des Überprüfungsberichtes des Bewertungsteams, den Schlussvorschlag für die Ausstellung, Ablehnung oder bedingte Akkreditierung mit den Fristen für die Anpassung sowie für die Erneuerung oder den Widerruf der Akkreditierung.
c) überprüft die Interventionspläne zur Anpassung der von den provisorisch akkreditierten Einrichtungen besessenen Anforderungen gemäß der vorgesehenen Verfahren, wobei hier auch Berater, welche aus der Landesverwaltung oder außerhalb derselben stammen bei Bedarf hinzugezogen werden können.
Der TAB versammelt sich auf Antrag des Koordinators der operativen Einheit „Klinische Führung“ (OEKF) laut Absatz 2. An den Sitzungen nimmt ein Mitglied der OEKF ohne Stimmrecht teil.
2. Bei der Abteilung für Gesundheitswesen des Landes wird die “Operative Einheit Klinische Führung” (institutionelle Akkreditierung - Qualität - Klinisches Risiko - gesundheitsspezifische Bewertung der Technologien im Gesundheitswesen) - OEKF gegründet.
Die OEKF setzt sich zusammen aus:
a) einem Koordinator
b) drei Mitarbeitern als Experten in technischen und medizinischen Fragen
c) einem Mitarbeiter für die Verwaltung.
Die OEKF
a) programmiert und überwacht die Aktivitäten in den Bereichen der klinischen Führung wie Qualität, Patientensicherheit und klinische Beurteilung von Gesundheitstechnologien (HTA) durch noch separat zu definierenden spezifischen Richtlinien, Leitlinien und Maßnahmen und wird bei dieser Tätigkeit durch die Ämter und Dienste der Abteilung für Gesundheit unterstützt.
b) koordiniert auf der Grundlage des erteilten Auftrages die Überprüfung der Anforderungen
c) ernennt die Prüferteams und steht beratend und unterstützend bei der Vorbereitung der Überprüfungen und der Erstellung der Überprüfungsberichte bei,
d) kontaktiert eventuelle Experten inner- und außerhalb des Landes
e) verwaltet das Landesregister der Qualitätsanreger und Qualitätsprüfer,
f) legt den zuständigen Ämtern Fortbildungsvorschläge für die Aus- und Weiterbildung der Qualitätsprüfer und Qualitätsanreger, und den Referenten für die Bereiche Qualität, klinisches Risikomanagement und HTA vor,
g) erarbeitet Vorschläge für die Aktualisierung der Mindestanforderungen und der Zusatzanforderungen für die Bewilligung, die institutionelle und internationale Akkreditierung, um die Umsetzung eines integrierten Systems im Hinblick auf die Bereiche kontinuierliche Qualitätsverbesserung, klinisches Risikomanagement und Beurteilung von Gesundheitstechnologien, zu ermöglichen. Wobei hier auch Berater, welche aus der Landesverwaltung oder außerhalb derselben stammen bei Bedarf hinzugezogen werden können.
3. Bei der Operativen Einheit Klinische Führung OEKF wird das Landesregister der Qualitätsanreger und Qualitätsprüfer eingerichtet.
Die Qualitätsanreger sind in eigenen Aus- und Weiterbildungskursen geschulte Mitarbeiter im Gesundheitsbereich, deren Aufgabe es ist, in ihrem Arbeitsbereich Qualitätssysteme zu fördern und umzusetzen.
Die Qualitätsprüfer sind Qualitätsanreger, die auf der Grundlage ihrer Kenntnisse und Professionalität vom Südtiroler Sanitätsbetriebes auf Vorschlag der OEKF beauftragt werden, die Erfüllung der Anforderungen seitens der zu bewilligenden und / oder zu akkreditierenden Einrichtungen zu überprüfen.
Zum Zwecke der Durchführung der Überprüfungen kann der OEKF auch externe Experten in das Prüferteam berufen.“