TITEL I
Kriterien für die Bildung der Klassen in den Berufs- und Fachschulen der deutschen und ladinischen, italienischen sowie land-, forst- und hauswirtschatlichen Berufsbildung
1. Bestimmungen für die Vollzeitkurse
1.1 Die ersten Klassen der Lehrgänge, die Zwischenklassen und Abschlussklassen werden in der Regel mit nicht mehr als 25 Schülern/Schülerinnen gebildet. Einzelklassen können in der ersten Klasse mit wenigstens 15 Schülern/Schülerinnen gebildet werden.
TITEL II
Kriterien zur Erstellung des Plansolls des Lehrpersonals an den Berufs- und Fachschulen der deutschen und ladinischen sowie italienischen Berufsbildung