(1) Die in Artikel 17 erwähnten Maßnahmen werden von den Funktions- und Organisationsbereichen "Hygiene und öffentliche Gesundheit" sowie "Territorium und zonale Dienste"ergriffen.
(2) Der sportmedizinische Dienst hat folgende Aufgaben und Befugnisse:
(3) Der Dienst für Hygiene und öffentliche Gesundheit hat folgende Aufgaben und Befugnisse:
(4) Die frei gewählten, vertragsgebundenen praktischen Ärzte und Kinderärzte haben im Rahmen der Kollektivabkommen folgende Aufgaben und Befugnisse: