Kundgemacht im A.Bl. vom 3. April 2001, Nr. 14.
(1) Die Modalitäten und Nutzungsbedingungen sind jene des entsprechenden Kreditkartenvertrages.
(2) Im Zuge der Abrechnung der Außendienstausgaben muss der Inhaber der Kreditkarte, außer den buchhalterischen Belegen, die bei der Zahlung mittels Kreditkarte ausgestellte Empfangsbestätigung beilegen.
(3) Diese Abrechnung über die getätigten Ausgaben muss dem Gehaltsamt innerhalb von drei Monaten nach Vornahme derselben vorgelegt werden.