(1) 3)
(2) 3)
(3) Die Gesamtfläche des Areals beträgt mindestens 700 m² je Bett. Mindestens 15 m² je Bett sind für Parkanlagen und Gärten zur Verfügung zu stellen, und zwar 1 m² je 10 Kubikmeter, wie von den Raumordnungsbestimmungen vorgesehen.
(4) Die Gesamtnettonutzfläche des Gebäudes beträgt mindestens 45 m² für jedes geplante Bett. Als Richtwert für das Gesamtbruttovolumen gelten 160-220 Kubikmeter je Bett. Der untere Wert muß auf alle Fälle eingehalten werden.