Kundgemacht im Ord. Beibl. zum A.Bl. vom 22. Oktober 1991, Nr. 46.
Der Beruf des Maschinenschnitzers hat sich aus dem Beruf des Holzschnitzers entwickelt. Der Grund für diese Entwicklung liegt in den veränderten technischen Bedingungen.
Die Ziffer 3.9 wurde ersetzt durch Art. 2 des D.LH. vom 6. September 2000, Nr. 33.