Die Fachkraft für die Prüfung und Abnahme von Fahrzeugen führt nach allgemeinen Anweisungen der Vorgesetzten selbstständig und vorrangig an Fahrzeugen technische Prüfungen durch, die von den geltenden Bestimmungen vorgeschrieben sind. Ferner organisiert sie die Tätigkeit von etwaigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
1. Aufgaben
1.1 Technische Aufgaben
Er/sie
1.2 Aufgaben des Führerscheinprüfers/ der Führerscheinprüferin
1.3 Verwaltungsaufgaben
2. Zugangsvoraussetzungen
Reifezeugnis einer Oberschule mit techischer oder wissenschaftlicher Ausrichtung
3. Spezialisierung
Staatliche Berufsbefähigung für den spezifischen Arbeitsbereich, die vor oder nach der Einstellung erworben werden muss
4. Zweisprachigkeit
Nachweis B