(1) In Artikel 3 Absatz 2 erster und vierter Satz des Dekretes des Landeshauptmanns vom 26. September 2022, Nr. 25, werden die Wörter „31. März 2023“ durch die Wörter „30. Juni 2023“ ersetzt.
(1) Am Ende von Artikel 3 Absatz 3 des Dekretes des Landeshauptmanns vom 26. September 2022, Nr. 25, wird folgender Satz hinzugefügt: „Der Parkplatznachweis muss innerhalb von einem Jahr ab Vorlage des Antrags auf Erhöhung der Bettenzahl erbracht werden.“
(1) In Artikel 4 Absatz 2 erster und vierter Satz des Dekretes des Landeshauptmanns vom 26. September 2022, Nr. 25, werden die Wörter „31. März 2023“ durch die Wörter „30. Juni 2023“ ersetzt.
(1) Am Ende von Artikel 4 Absatz 3 des Dekretes des Landeshauptmanns vom 26. September 2022, Nr. 25, wird folgender Satz hinzugefügt: „Der Parkplatznachweis muss innerhalb von einem Jahr ab Vorlage des Antrags auf Erhöhung der Bettenzahl erbracht werden.“
(1) Dieses Dekret tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Region in Kraft.
Dieses Dekret ist im Amtsblatt der Region kundzumachen. Jeder, dem es obliegt, ist verpflichtet, es zu befolgen und für seine Befolgung zu sorgen.